kann ich an die Erbschaft von der (Ur)-oma

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: kann ich an die Erbschaft von der (Ur)-oma

Mein Oma ist gerade gestorben und hat mir und meinen zwei Kindern jeweils einige tausend Euro hinterlassen. Nun wollen wir unser Haus erweitern. M eine Frage: Kann ich an das Geld meiner Kinder ran und es zum Bauen benutzen -es liegt einfach auf dem Postsparbuch-? An die Erbschaft waren auch keine Bedingungen geknuepft, nur dass jeder gleichviel bekommt. Es waere ja irgendwie irre, wenn unsere Kinder zig-tausende da rumliegen haben und wir einen teuren Kredit aufnehmen muessen, oder?

Mitglied inaktiv - 09.05.2005, 08:41



Antwort auf: kann ich an die Erbschaft von der (Ur)-oma

Hallo, Sie verwalten fremdes Geld. Sie können das nur über das Vormundschaftsgericht genehmigen lassen-wenn es das tut. Ansonsten ist es Unterschlagung. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.05.2005



Antwort auf: kann ich an die Erbschaft von der (Ur)-oma

wenn es dem wohle des kindes dient kannst du anteilig davon was ausgezahlt bekommen, aber das mußt du nachweisen. an das komplette erbe deiner kinder darfst du nicht ran da es dir nicht gehört. ;o)

Mitglied inaktiv - 09.05.2005, 10:58



Antwort auf: kann ich an die Erbschaft von der (Ur)-oma

...aber es leigt doch auf dem Postsparbuch das ich verwalte. Wer ueberprueft das? Wem muss ich da was nachweisen? und was heisst anteilig?

Mitglied inaktiv - 09.05.2005, 13:05