Kann der KV den Konfirmandenunterricht verbieten ?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kann der KV den Konfirmandenunterricht verbieten ?

Mein Sohn ( 12J. ) besucht seit Nov.17 den Konfirmandenunterricht in unserer Gemeinde .Schon im März 17 meinte der KV , das unser Sohn zu jung ist , um in 2017 in die Konfizeit zu starten .In unserer Gemeinde starten jetzt die Konfi`s Jahrg. 2004 + 2005 , in 2018 keine Konfi`s .2019 starten dann die Jahrgänge 2006 + 2007 in die Konfizeit .Heute hat mir mein Sohn erzählt , Papa will nicht das ich zum Konfi gehe , die machen dort was was ich nicht will und das merkt man nicht .Der KV wäre durch Konfi auch negativ geprägt worden .Wie ist die rechtliche Lage hierzu , wir haben das gemeinsame Sorgerecht ? Die Kommunikation ist zur Zeit sehr schwierig mit dem Kindsvater .Ich kann Papa doch nicht nein sagen , also muss er jetzt auf Konfi verzichten? Mein Sohn sitzt zw den Stühlen .

von Pimboli am 07.12.2017, 17:53



Antwort auf: Kann der KV den Konfirmandenunterricht verbieten ?

Hallo, das ist eine wsentliche Entscheidung, die von beiden Etern gemeinsam zu treffen ist. Man kann evtl. die Zustimmung gerichtlich ersetzen. Das kommt darauf an, wie die Familienkonstellation ist (zB, ob Sie kirchlich geheiratet haben etc.) Mein Kind, BJ 2004 geht übrigens im Mai 2018 schon zur Konfirmation - das ist also noch eher dran. ich finde es auch früh, aber es ist nicht zu ändern Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.12.2017



Antwort auf: Kann der KV den Konfirmandenunterricht verbieten ?

Leider müssen sich die Eltern mit geteiltem Sorgerecht für die Anmeldung zur Konfirmation einig sein. Mein Vorschlag: Du stärkst deinen Sohn, dass ihr den Vater überzeugen könnt, dass dieser Schwung mit seinen Freunden gut für ihn ist. Um seine Bedenken wegen seines damaligen schlechten Konfiunterrichts auszuräumen, würde ich in die Offensive gehen. Lass den Pfarrer anrufen. Vielleicht klärt das Gespräch. Oder: Ihr wartet, bis er 14 und religionsmündig ist, und er meldet sich selbst an. Dass er dann vom Alter nicht ganz passt, ist bei uns Gang und Gäbe. (Zuzüge, Geschwisterkinder gleich mit,...)

von Zornmotte am 07.12.2017, 19:54