Frage: Impressumspflicht bei privaten HPs

Guten morgen, viele von uns Frühcheneltern / Eltern behinderter Kinder haben irgendwann private Homepages ins Netz gestellt. Dort wird weder gewerbsmäßig gehandelt noch Geld verdient ( manche haben Treuhand-Spendenkonten drin für Therapien) Wer ist wann impressumspflichtig, eine heisse Diskussoin is entbrannt und ich würde gerne wissen, wo das was steht ( man hört ja immer über böse Abmahnwellen) LG Fam Gräßle

Mitglied inaktiv - 19.10.2009, 08:38



Antwort auf: Impressumspflicht bei privaten HPs

Hallo, Pflicht entfällt nur, wenn gar nichts geschäftsmäßig drauf ist (auch keine Werbung). http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__5.html Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.10.2009