Hallo, mein Sohn ist im Juni 2005 geboren. Ich hatte bis zur Beginn des Mutterschutzes einen befristeten Vertrag. Jetzt bin ich wieder schwanger, der et ist im ugust 2006. Bekomme ich Erziehungsgeld für beide Kinder? Kann ich wieder Mutterschaftsgeld beantragen? Wie ist es mit meiner Krankenversicherung, muß ich mich dann nach Ablauf der zwei Jahren gerechnet ab juni 2005 über meinen Mann versichern oder kann ich auch bei meiner KK gebührenfrei versichert bleiben. Vielen Dank schon mal im Vorraus.
Mitglied inaktiv - 09.03.2006, 08:35