Ich nocheinmal zum Thema 325,- Euro-Job

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Ich nocheinmal zum Thema 325,- Euro-Job

Hallo Frau Bader! Hier die Frage, die sie vor kurzem gestellt haben: Hallo, bin wirklich verwirrt. Schreiben Sie bitte noch mal kurz und prägnand, ob Sie nur ein 325er sind oder wie. Ich meine, Sie haben im EU nebenbei als 325 er gearbeitet? Gruß, NB Und die Antwort darauf: Ich bin derzeit im EU (noch bis Nov. 2004. Mein damaliges Arbeitsverhältnis endete aber durch einen befristeten Arbeitsvertrag kurz nach Beginn des Mutterschutzes. D. h. ich führe den 325,-Euro-Job nicht nebenbei aus. Meine Chefin ist der einzige AG. Durch den jetzigen EU bin ich aber trotzdem nicht in der Familienversicherung meines Mannes, sondern bin selbst versichert. Stimmt jetzt die Aussage des Steuerberaters meines AG - der sich nochmals erkundigt hat - dass meine Chefin über den gesamten Mutterschutz - trotz Auflösung der Arbeitsverhältnisses zum 30.6. (MS beginnt am 23.6) - die 325,- Euro weiterzahlen muss und dies von der KK zurück erstattet bekommt? Etwas wirr, aber ich hoffe, Sie können mir trotzdem noch einmal helfen.... liebe Grüße, Karin Paul

Mitglied inaktiv - 26.02.2003, 16:10



Antwort auf: Ich nocheinmal zum Thema 325,- Euro-Job

Hallo, als 325er bekommen Sie nur das einmalige Entbindungsgeld. Bei Ihnen kann sich aber etwas anderes aus der privaten Versicherung ergeben. Der AG hat (doch wohl) mit der privaten KK nichts zu tun-dann bekommen Sie auch nicht das Gehalt weiter gezahlt. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.02.2003



Antwort auf: Ich nocheinmal zum Thema 325,- Euro-Job

Hallo, auf der Seite: www.325-euro.de stehen einige Infos. Wie z.B.: Mutterschutz und Elternzeit Die Gesetze zum Mutterschutz und zur Elternzeit (früher Erziehungsurlaub) gelten auch für geringfügig beschäftigte Mütter und Väter. Das gilt vor allem für den Kündigungsschutz. Über die Einzelheiten zum Mutterschaftsgeld sollten sich betroffene Frauen rechtzeitig bei ihrer Krankenkasse oder beim Bundesversicherungsamt (Tel. 0228/619-1888, E-mail: mutterschaftsgeldstelle@bundesversicherungsamt.de ) erkundigen. Lieben Gruß Silke

Mitglied inaktiv - 27.02.2003, 08:14