Sehr geehrte Frau Bader, ich bin noch bis nächstes Jahr August in Elternzeit und beziehe bis dahin Elterngeld. Meine Frage: Mein Lebensgefährte und ich wollen im Juli 2011 noch heiraten. Wenn ich dann im Aug2011 wieder arbeiten gehe muss mir dann mein AG den Sonderurlaub für die Hochzeit noch gewähren? LG Claudia
Mitglied inaktiv - 06.09.2010, 12:07