Frage: Ich frag noch mal nach...

Hallo ich hatte sie nach dem text gefragt, den ich unserem Pfarrer um die ohren hauen kann weil er ein nciht trockenes dreijähriges kind ablehnt. ihre Antwort: Hallo, Kinder, die drei JAhre alt sind, haben einen ANSPRUCH! Hat er vielleicht keine Kinder? :-)) (Sorry - ich bin evangelisch). Gruß, NB war mir etwas knapp, und NATÜRLICH hat ein kath pfarrer keine kinder (oder nur heimlich*gg*) und noch immer weiß ich nciht was ich dem "spinner" nun als argument liefern kann...er hat WIRKLICH keine Ahnung und wird ja auch NIE ein kind wicklen müssen..er WILL das aber nicht...AAAAAAAAAAAA ich hasse die kirche für so was...bin auch nciht mitglied..ich bruache aber FAKTEN! Danke noch mal! HEnni

Mitglied inaktiv - 23.09.2006, 19:08



Antwort auf: Ich frag noch mal nach...

Hallo, das mit dem Pastor sollte auch ein Witz sein. Die Sache steht im § 24 Abs. 1 SGB VIII. (s.u.) Gruß, NB § 24 Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen und Kindertagespflege (1) Ein Kind hat vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf den Besuch einer Tageseinrichtung. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben darauf hinzuwirken, dass für diese Altersgruppe ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen oder ergänzend Förderung in Kindertagespflege zur Verfügung steht.

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.09.2006