Frage: Ich bin enttäuscht....

Verzeihen Sie daß ich Ihnen das so einfach an den Kopf werfe, aber ich hatte Ihnen eine Frage gestellt (http://www.rund-ums-baby.de/recht/mebboard.php3?step=3&range=20&action=showMessage&message_id=7732&forum=115) auf die Sie überhaupt nicht eingegangen sind. Meine Frage bezog sich darauf ob wir für die Zeit wo wir weder vom Arbeitgeber noch von der Insolvenzversicherung Geld bekommen irgendwelche Unterstützung vom Staat anfordern können da wir AKUT über kein Geld verfügen und somit in eine finanzielle Notsituation geraten sind. Mein Mann ist ja noch nicht arbeitslos - er schaut sich nur nach einer neuen Stelle um. Und der Rat daß ich wieder arbeiten gehen könne hilft mir auch nicht weiter, da wir inzwischen 150km weit weg von meinem jetzigen Arbeitnehmer wohnen und ich nicht einfach so den EU kürzen könnte. Ich müßte kündigen und mir eine neue Stelle suchen. Das Gehalt für 3 Monate ist ja gesichert, die Frage ist nur WANN es ausgezahlt wird und für diese Zeit galt die Frage nach staatlicher Unterstützung. Ist es denn tatsächlich so, daß man in so einer akuten Notsituation keinerlei Unterstützung zu erwarten hat sondern sich verschulden muß? Ich danke Ihnen für Ihre Mühen Sonja

Mitglied inaktiv - 14.01.2002, 15:38



Antwort auf: Ich bin enttäuscht....

Liebe Sonja, tut mir leid-aber ich bin für die gesetzl. Lage nicht verantwortlich! Beim Sozialamt erhält man einige Vergünstigungen wie Wohngeld etc. Es bleibt Ihnen nichts übrig, als sich durch die Ämter zu quälen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.01.2002