Guten Tag Frau Bader, ich habe drei kinder und bin geschieden möchte aber nun wieder heiraten. 2 meiner kinder möchten nun den namen meines verlobten annehmen. Nun mmein Problem. Der Vater der kinder ist nicht auffindbar (wird per Haftbefehl in ganz D gesucht). Wie wird das gehandhabt. Dürfen die Kids den neuen Namen annehmen?? Vielen lieben dank für ihre Mühe. LG Nici
Mitglied inaktiv - 14.09.2002, 16:26