Ich bin schwanger und wegen einer Zervixinsuffiziens nicht in der Lage, meinen Haushalt zu erledigen und meine Tochter (4 Jahre) zu betreuen. Drei Wochen habe ich im Krankenhaus gelegen, jetzt liege ich zu Hause. Ich habe eine Babysitterin und eine Putzhilfe eingestellt (für beide ca. 800 Euro im Monat). Leider bin ich privat und bei der Beamtenbeihilfe krankenversichert und bekomme keinen Zuschuss dafür. Kann ich die beiden Hilfen steuerlich absetzen? Welche Voraussetzungen müssen dazu erfüllt sein? Ich muss dazu sagen, dass beide bestimmt illegal arbeiten, weil beide (Studentin und Hausfrau) das Geld in bar haben wollen.
Gruß, Sabri
Mitglied inaktiv - 14.03.2006, 14:43
Antwort auf:
Haushaltshilfe
Hallo,
1. Zu den steuerlicen Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Stamnitz
2. Was heißt illegal? Schwarz? Mitgefangen - mitgehangen. Das ist genauso Ihr Problem.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.03.2006
Antwort auf:
Haushaltshilfe
Hallo,
ich bin selbst Beamtin und weiß daher, dass zwar die PKV nichts für eine Haushaltshilfe zahlt, dafür aber die Beihilfe. Näheres kannst Du in der Beihilfeverordnung Deines Bundeslandes nachlesen.
Du brauchst dafür ein ärztliches Attest. Am besten erkundigst Du Dich schnellstmöglich bei Deiner Beihilfestelle.
Ansonsten hast Du Recht - Kosten, die auch nach einer Beihilfegewährung noch offen bleiben, kannst Du als sogenannte außergewöhnliche Belastung in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Jedoch gehst Du ein Risiko ein, denn es kann sein, dass das Finanzamt und die Beihilfestelle die Angelegenheit näher überprüfen, und dann machst auch Du Dich strafbar, wenn die Schwarzarbeit auffliegt. Ich würde Dir daher empfehlen, erstmal mit der Beihilfestelle den finanziellen Rahmen abzuklären und dann legale, offizielle Kräfte zu beschäftigen.
Alles Gute und LG, M.
Mitglied inaktiv - 14.03.2006, 14:51