Frage: Hat dies überhaupt einen Sinn ?

Sehr geehrte Frau Bader, wieder einmal wende ich mich an Sie. Folgende Situation... Ich hatte letzte Woche ein erneutes Gespräch beim Jugendamt, da es einige Probleme mit dem KV gibt und ich diese beim Jugendamt, zusammen mit dem KV besprechen wollte, weil ich ungern vor das Gericht möchte. Nun ist es so, dass der KV, bereits Anfang 2017 ein Schreiben vom JA bekommen hat, auf welches Er nicht reagiert hat, auf das erneute Schreiben vor ca. 1 Monat, hat Er auch nicht reagiert. Die Dame vom Jugendamt, schlug mir nun vor, es noch ein letztes mal zu versuchen und ihm ein Schreiben, in dem ein Fester Termin steht, zukommen zu lassen, ansonsten sieht Sie nur noch die Möglichkeit eine Entscheidung beim Gericht herbeizuführen, ich stimmt zu. Es geht dabei darum, dass Er sich weder beim Kinderarzt meldet (welcher Ihm ca. 10 mal angerufen hat) hier geht es darum, dass seine Sicht der Situation wichtig ist und Er natürlich auch unterschrieben muss, bei weiteren Therapien (unser Sohn hat ADHS und eine Teil Leistungsschwäche) die der Vater aber als ,,lüge,, hinstellt. Auch sonst bringt sich der Vater kaum mit ein, Er erscheint nicht zu Elterngespräche, wo beide Elternteile (notwendig) sind, Er vergisst Dinge die einfach von Bedeutung sind (unser Sohn hat eine Zyste im Gehirn und muss bei Starken Kopfschmerzen, oder Erbrechen ohne Grund, in die Klinik) der KV hat dies einfach ,,vergessen,, bzw nicht mehr daran gedacht... Es gibt noch andere Vorfälle... Die Kinder gehen natürlich trotzdem gerne zu ihm, was ich auch nicht unterbinden will, aber als Vater hat Er meiner Meinung nach, nicht nur Rechte sondern auch Pflichten. Die Dame vom JA meinte nun, es wäre vielleicht sinnvoll, die Gesundheitliche Fürsorge, schulische Angelegenheiten, sowie das ABS, zu beantragen. Hat dies überhaupt einen Sinn ? Besteht die Chance überhaupt, dies alleinig zu bekommen ? Vielen Dank im voraus. Liebe Grüße

von JungeMamix3 am 30.04.2018, 11:00



Antwort auf: Hat dies überhaupt einen Sinn ?

Hallo, wenn das Jugendamt, der Kinderarzt und Sie selber sich mehrfach vergeblich an den Kindsvater gewendet haben und nichts passiert ist und nunmehr das Jugendamt dazu rät, die Anträge zu stellen, haben Sie mehr als gute Erfolgsaussichten. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass das Jugendamt ja in der Verhandlung eine Beurteilung abgibt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.05.2018



Antwort auf: Hat dies überhaupt einen Sinn ?

Hallo, "mal eben so" wird das Gericht dir das alles nicht zugestehen. was ich tun würde: Schicke dem KV ein Schreiben per Einschreiben mit Fristsetzung von 1-2 Wochen (klares Datum!) mit der Bitte bis bein beim behandelnden Arzt in die Therapie einzuwilligen. Wenn er das nicht tut., gehst Du mit Kopie des Schreibens sowie einer Stellungnahme des Arztes direkt einen Tag nach Fristablauf zum Amtsgericht und bittest um Ersetzung der Unterschrift das KV. Dort kannst Du auch auf die bisherigen Termine beim Jugendamt verweisen und ggf. auch alles andere kurz auflisten. Solche Unterschriftersetzungen macht das Gericht 2-3 ;Mal mit, danach hast Du dann große Chancen auf ASR oder zumindest teilweise alleinige Sorge. Gruss D

von desireekk am 30.04.2018, 16:03