Ich bin jetzt wieder schwanger wahr so nicht geplant und befinde mich aber noch in der Eltern Zeit bis August 2021 wie funktioniert das dann mit der neuen Elternzeit muss ich die jetzige abbrechen und die neue beantragen ? Und wie ist das mit dem Elterngeld dann, wie viel ist des dann weil ich ja quasi jetzt seit letztem Jahr im Juni nicht mehr gearbeitet habe wie wird das berechnet für's nächste Kind?
von
MaryPf
am 12.06.2019, 08:35
Antwort auf:
Hallo ich bräuchte mal ihren Rat
Hallo,
es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG.
Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten.
Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor.
Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor Juli 2015 geboren ist.
Das Gesetz sieht vor, dass, wenn man schwanger ist, dies dem Arbeitgeber unverzüglich mitteilt. Auch wenn man in Elternzeit ist. Es sieht aber keine Sanktion vor, wenn man es erst später tut. Sicherlich sollte man aber so zeitig Mitteilung machen, dass der Arbeitgeber planen kann.
Wenn das Kind nach Juli 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen.
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.06.2019
Antwort auf:
Hallo ich bräuchte mal ihren Rat
Die kannst die aktuelle Elternzeit zu Beginn des neuen Mutterschutzes einseitig beenden, dann bekommst du wieder Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse und den vollen Zuschuss vom Arbeitgeber.
Die Bemessungsgrundlage des neuen Elterngeldes hängt vom zeitlichen Abstand der Kinder ab.
Das Elterngeld für ein weiteres Kind errechnet sich aus dem Einkommen aus Erwerbstätigkeit der letzten 12 Monate vor Beginn der neuen Mutterschutzfrist. Sollten in diesen Zeitraum Monate fallen, in denen noch Elterngeld für ein älteres Kind in den ersten 14 Lebensmonaten bezogen wurde, so werden diese durch Monate ersetzt, die zur Berechnung des Elterngeldes des älteren Kindes herangezogen wurden.
Eine pauschale Verschiebung des gesamten Zeitraumes findet jedoch nicht statt.
Elterngeldzahlungen ab dem 15. Lebensmonat oder auch Elternzeit ohne Elterngeld verändern den Bemessungszeitraum dagegen nicht. Hier zählt dann das Einkommen, das tatsächlich in diesen Monaten erzielt wurde.
von
Dojii
am 12.06.2019, 08:42
Antwort auf:
Hallo ich bräuchte mal ihren Rat
Du kannst deine aktuelle Elternzeit auf einen Tag vor neuen Mutterschutz abbrechen. Dann erhälst du die vollen Mutterschutzleistungen. Dein alter vertrag lebt dann wieder auf.
Neues Elterngeld nur Mindestsatz , wenn du kein Einkommen hattest.
Mitglied inaktiv - 12.06.2019, 08:42
Antwort auf:
Hallo ich bräuchte mal ihren Rat
Hallo,
Wann war denn deine erste Geburt und wann ist der errechnete Termin für die zweite? Wie groß wird der Altersabstand in etwa sein?
Wenn deine Kinder ca. 15 Monate Altersabstand haben, bekommst du in etwa das gleiche Elterngeld wie beim ersten Kind.
Je größer der Altersabstand, desto geringer das Elterngeld. Das EG erhöhen könntest du, wenn du die Teilzeit in Elternzeit arbeitest.
LG luvi
von
luvi
am 12.06.2019, 09:51
Antwort auf:
Hallo ich bräuchte mal ihren Rat
Meine letzte Geburt war am 11.8.2018
Danke schön mal für die Antworten zu meinen fragen
von
MaryPf
am 12.06.2019, 20:12
Antwort auf:
Hallo ich bräuchte mal ihren Rat
Dann bekommst du mehr als den Mindestsatz, ein paar Lohn Rechnungen vom ersten Kind werden noch genutzt. Geschwister bonus gibt es ja auch noch.
Vor neuem Mutterschutz zählen ja die 12 Monate vorher und Monate mit Elterngeld werden ja rausgerechnet
Mitglied inaktiv - 12.06.2019, 22:30