Haftung bei Brandstiftung von 12 jährigem

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Haftung bei Brandstiftung von 12 jährigem

Hallo, wir stecken im Moment etwas in der Klemme. Der Junge über uns hat vor 2 Wochen die gelben Säcke auf meinem Treppenabsatz angezündet. Es brach ein Feuer aus. Verbrannt sind unsere gesamten Schuhe, ein Dreirad, ein noch verpacktes Kinderbett und diverse andere Sachen. Die Mutter des Jungen besitzt keine Haftpflicht, sie ist Hartz IV Empfängerin. Uns ist ca. ein Schaden von tausend Euro entstanden. Jetzt fühlt sich niemand zuständig. Die Hausrat hat laut Vertrag nur Zahlungspflicht für Wohnung und Keller, haben uns geraten, es über die Gebäudeversicherung zu regeln. Die jedoch lehnt konsequent ab. Die Mutter des Jungen sagt sie hat kein Geld um uns das zu erstatten. Er selbst ist ja erst 12,ist er da schon haftbar zu machen? So jetzt sitz ich auf dem Schaden den mir keiner bezahlt. Kann doch nicht sein, das das so ist. Ein 12jähriger steckt alles in Brand und keiner muß für aufkommen? Was kann ich tun um wenigstens einen Teil von irgendwo ersetzt zu bekommen? Wohin kann ich mich wenden und ist es evtl. möglich das die Mutter des Jungen dafür aufkommen muß? Vielen Dank Janet

Mitglied inaktiv - 08.06.2006, 21:51



Antwort auf: Haftung bei Brandstiftung von 12 jährigem

Hallo, wenn er 12 ist, haftet er, wenn er die nötige Einsichtsfähigkeit hatte. Er ist aber nicht strafrechtlich zu belangen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.06.2006



Antwort auf: Haftung bei Brandstiftung von 12 jährigem

Soweit ich mich auskenne, lautet der alte Spruch: Einem nackten Mann kann man nicht in die Tasche fassen... Also, es wären natürlich die Eltern haftbar zu machen. Wenn diese kein Geld haben und somit auch nichts "Pfändbares" vorhanden ist, dann müssen sie nicht zahlen- sie hebane ja ein Recht auf ihr Existenzminimum. Der Kleine ist auf gar keinen Fall haftbar zu amchen, denn er ist erst 12 und somit weder strafmündig, noch geschäftstauglich. Zumal das Geld, was er zahlen müsste, ja eh sein Taschengeld wäre, was wiederum die Eltern aufbringen müssen. Allerdings verstehe ich nicht ganz, was deine Hausrat da sagt. Schuhe, ein bett und sowas gehören doch ganz sicher zum Hausrat, ob die nun in der Wohnung stehen oder im - als Stauraum genutzten - Hausflur. Ich würde mich mal lieber erkundigen, ob die Versicherung dich nicht leimt und doch bezahlen muss. Ein Handy, was man bei sich führt und weggenommen bekommt, regelt ja auch die Hausrat, obwohl es weder in der Wohnung noch im Keller liegt! LG

Mitglied inaktiv - 09.06.2006, 10:15



Antwort auf: Haftung bei Brandstiftung von 12 jährigem

Die Hausrat hats wirklich so im Vertrag stehen.

Mitglied inaktiv - 09.06.2006, 14:06



Antwort auf: Haftung bei Brandstiftung von 12 jährigem

Geh montag aufs Gericht um Forderungen geltend zu machen und diese dann wohl 30 Jahre gültig ist. Wenn dann irgendwann mal jemand, die Mutter oder der Sohn, mal Geld verdient, kann es sein das ich dann mein Geld bekomme.

Mitglied inaktiv - 09.06.2006, 15:46



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