Guten Tag Frau Bader, ich und der Vater meines Kindes haben das gemeinsame Sorgerecht für unseren Sohn.Eine Freundin erzählte mir das ich wenn wir ich und der Vater meines Kindes uns trennen,ich die Hälfte des Kindergeldes vom Sozialamt abgezogen bekomme?Stimmt das?Für mcih ergibt das keinen sinn,denn wenn er ja unterhalt zahlen wird und dann aber widerum ein teil vom Kindergeld bekommt,ist das für mich gehüpft wie gesprungen,es macht doch keinen sinn.Unser Sohn wird bei mir wohnen bleiben,da hab ich doch aber die Versorgung für ihn vorzunehmen und brauche das komplette Kindergeld..ich danke ihnen fürihre Antwort, Silvia
Mitglied inaktiv - 11.03.2003, 14:13