Frage: Habe 2 Fragen!

Hallo Frau Bader! Ich wollte als erste gerne wissen wieviel anteiliger Urlaub mir dieses Jahr zu steht? VET ist der 27.07.04 und der Mutterschutz beginnt am 15.06.04. Wird der Urlaub nur bis Anfang oder bis Ende also ca. Ende September angerechnet? Wann muß ich meinem AG sagen wie lange ich in Elternzeit bleiben will? Muß das dann schon 100 % feststehen? Denn ich weiß noch nicht wie lange ich zu hause bleiben möchte, ist abhängig wie es finanziell läuft. Bei der Erziehungsgeld stelle wird doch jedes JAhr neuer Antrag gestellt oder? Denen ist das egal wielange ich bleiben möchte oder müssen die das auch von anfang an wissen? Oh jetzt sind es schon 3 Fragen. Danke fürs antworten Grüße Kerstin

Mitglied inaktiv - 09.03.2004, 15:04



Antwort auf: Habe 2 Fragen!

Hallo, Man muss dabei folgendes unterscheiden: im Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche. In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht. Anspruch besteht aber nach §17 Abs. 1 BErzGG nur auf volle Monate. Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist. Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen. Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen. Dies alles ist geregelt im MuSchG und BerzGG. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.03.2004