Frage: glasbruch

Hallo Frau Bader, ich habe einen 1 1/2 jährigen Sohn und wir wohnen in der Mietwohnung. Die Tür zu seinem Kinderzimmer hat eine Glasscheibe. vor ein Paar Monaten hat mein Sohn beim Spielen (alleine im Zimmer) mit Spielzeug gegen die Tür geschlagen, dabei ist die Scheibe gesprungen (Wert ca. 120,00€). Wir haben vorübergehend eine Scheibe aus Plastik reingesetzt.Der Vermieter weiß noch nichts davon.Haben wir unsere Aufsichtspflicht verletzt? Unsere Haftpflichtversicherung sagt, daß wir eine Glasversicherung abschließen sollten. Wir haben fast in der ganzen Wohnung Parkett.Mein Sohn schmeist manchmal sein Spielzeug mit Wucht auf den Boden, bensonders wenn er trotzig wird.. Ich habe schon mehrere Dehlen und Kratzer entdeckt.Müssen wir für das alles haften? Vielen Dank für Ihren Rat. Mfg vaja

Mitglied inaktiv - 09.07.2008, 00:39



Antwort auf: glasbruch

Hallo, er ist nicht deliktsfähig (haftet gar nicht) und Sie haften nur, wenn Sie die Aufsichtspflicht verletzen. Aber beim Auszug müssen Sie beweisen, dass er es war u Sie der Aufsichtspflicht nachgekommen sind. Besser ist also eine Haftpflicht mit Kinderschutz. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.07.2008



Antwort auf: glasbruch

hallöle... bin kein Rechtsexperte, aber wenn ich von anderen etwas zerstöre oder mein Sohn, dann versuche ich/wir dafür aufzukommen.... Überlege mal Du vermietest eine Wohnung an eine Familie mit Kleinkind und hinterher kannste den Boden rausreißen usw... Das würde Dich doch auch maßlos ärgern und ganz ehrlich, ich als Vermieter würde nicht an Kleinkindmieter vermieten... Könntet Ihr nicht einen Teppich über das Parkett legen, sodaß es keine Dellen da drin gibt...??? LG Peeka, die zum Glück Eigentum "verschändeln"... *g*

Mitglied inaktiv - 09.07.2008, 09:06