Guten Tag, mich interessiert, ob ich mich an diese 3-Monatsfrist halten muss, wenn ich mich während des Aussprechens der Kündigung in Arbeit befinde?
Ich arbeite in den 2 Monaten, in denen mein Partner EZ nimmt, Monat 13+14.
Ich nehme Monat 15 zusätzlich als EZ mit Elterngeld+ und könnte laut Arbeitsvertrag zum letzten Tag meines 15. Monats kündigen.
Vielen Dank
von
MaikaF
am 10.06.2019, 23:42
Antwort auf:
Gilt § 19 Kündigung z. Ende der Elternzeit auch zw. 2 EZ-Abschnitten?
Hallo,
§ 19 BEEG ist lex spezialis, geht also vor. Zu wann wollen Sie denn kündigen?
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.06.2019
Antwort auf:
Gilt § 19 Kündigung z. Ende der Elternzeit auch zw. 2 EZ-Abschnitten?
Ja, § 19 BEEG hebelt deine eigene vertragliche Kündigungsfrist aus.
Da jeder Zeitabschnitt deiner Elternzeit als "eine eigene Elternzeit" gilt, musst du tatsächlich drei Monate vor dem Ende des 15. Lebensmonats kündigen, damit du die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllst.
von
Dojii
am 11.06.2019, 07:43
Antwort auf:
Gilt § 19 Kündigung z. Ende der Elternzeit auch zw. 2 EZ-Abschnitten?
Ok, da weiß ich Bescheid. Dann müsste ich sozusagen bis 30.06. kündigen, um zum 30.09. aus meinem Vertrag raus zu kommen. Wir haben aktuell eine Kündigungsfrist 6 Wochen zum Quartalsende. Das ist auch gleichzeit mein EZ-Ende (30.09.).
Vielen Dank
VG Maika
von
MaikaF
am 11.06.2019, 18:07