Gibt es gegenseitige Rentenansprüche bei unverheirateten Paaren?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Gibt es gegenseitige Rentenansprüche bei unverheirateten Paaren?

Hallo Frau Bader, mein 'Mann' und ich sind seit ca. 6 Jahren zusammen und haben einen mittlerweile fast 2jährigen Sohn. Wir sind nicht verheiratet und gehen beide arbeiten. Die klassische 'Versorgerehe' ist ja nun seit Jan 2008 vom Tisch --> für den Fall einer Scheidung. Wie schaut's aber aus, wenn meinem Mann was passiert und er stirbt. Habe ich als seine unverheiratete Partnerin und Mutter seines Sohnes Ansprüche auf evtl. Rentenzahlungen (natürlich auch im umgekehrten Fall)? Klingt sehr unromantisch, aber würde dann eine Heirat doch Sinn machen? Vorab vielen Dank für die Antwort

von fräänse72 am 05.07.2011, 12:46



Antwort auf: Gibt es gegenseitige Rentenansprüche bei unverheirateten Paaren?

Hallo, Ihr Sohn hätte Ansprüche, Sie nur im Falle einer Ehe Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.07.2011



Antwort auf: Gibt es gegenseitige Rentenansprüche bei unverheirateten Paaren?

Hallo, Dein Sohn hätte anspruch auf Halkbwaiserrente. Du hast keine Ansprüche. Eine Heirat macht auf jeden Fall Sinn. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 05.07.2011, 12:50