Hallo Frau Bader,
unser erstes Kind kam im November 2000 zur Welt,
das zweite im April 2004.
Nach der Elternzeit für das erste Kindim November 2003 kündigte ich meine Arbeitsstelle, da ich nur vollzeit hätte wieder anfangen können. Ich war ja schon hochschwanger mit dem zweiten Kind, und hätte daher sowieso nicht mehr lange arbeiten können.
Jetzt erwarte ich im August 2007 mein drittes Kind.
Wieviel Elterngeld steht mir denn zu, wenn ich seit Geburt meines ersten Kindes nicht mehr selbst verdient habe, bzw. seit Ablauf der Elternzeit Hausfrau bin?
Bei den ersten beiden Kinder bekamen wir auf Grundlage des Einkommens meines Mannes ca. 340 Euro für je 24 Monate.
Über eine Information würde ich mich sehr freuen!
Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Julia
Mitglied inaktiv - 08.01.2007, 10:23
Antwort auf:
gibt es Elterngeld wenn ich jetzt Hausfrau bin?
Hallo,
Mit einem Geschwisterbonus wird Frauen geholfen, die innerhalb von 36 Monaten nach der Geburt des ersten Kindes ein weiteres Kind zur Welt bringen und deswegen keine berufliche Tätigkeit aufnehmen. Sie erhalten zusätzlich zum Mindestelterngeld von 300 Euro die Hälfte der Differenz zwischen dem Mindestelterngeld und dem Elterngeld für das erste Kind. Nach dem gleichen Prinzip wird das Elterngeld für das zweite Kind aufgestockt, wenn die Mutter nach der Elternzeit für das erste Kind nur Teilzeit gearbeitet hat. Beispiel: Nach der Geburt besteht ein Anspruch auf Elterngeld von 700 Euro. Ohne Geschwisterbonus würde das Elterngeld für das zweite Kind nur um 300 Euro erhöht werden. Aufgrund der Regelung zum Geschwisterbonus (Hälfte der Differenz) beträgt das Elterngeld für das zweite Kind jedoch in diesem Fall 500 Euro.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.01.2007