Frage: Gewerbeanmeldung

Liebe Frau Bader ! Ich befinde mich zur Zeit im Erziehungsurlaub. Welche Folgen hat es für mich, wenn ich ein Gewerbe anmelde ? (Wegfall Erziehungsgeld ?) Muß ich vorher meinen AG darüber informieren ? Und wie läuft das mit der Kranken-,Renten- und Arbeitslosenversicherung. Vielen Dank für ihre Hilfe und noch ein schönes Wochenende. Ihre Anja

Mitglied inaktiv - 08.09.2001, 19:56



Antwort auf: Gewerbeanmeldung

Liebe Anja, 1. Sie müssen den Ag informieren, er muss zustimmen 2. Sie dürfen nicht mehr als 30 Std (Geburt nach dem 01.01.01) oder 19 Std (geburt vor dem 01.01.01 arbeiten 3. Für diese Tätigkeit müssen Sie sich selber wie jeder SElbstständige versorgen und sind nicht über EU versichert. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.09.2001