Gestzliches Sorgerecht (im Todesfall)

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Gestzliches Sorgerecht (im Todesfall)

In den anderen Briefen habe ich schon gelesen, daß mit einem Testament geklärt werden kann wer das Sorgerecht bekommt. Was ist aber, wenn keines da ist? Wenn die Mutter das alleinige Sorgerecht hat und mit dem Kindsvater zusammenwohnt (ohne Trauschein).Wenn nun der Mutter etwas passiert, wer bekommt das Kind lt. Gesetz? Erhalten die Großeltern mütterlicherseits das Sorgerecht oder Tante/Onkel oder evt. der Taufzeuge? Oder bekommt es der Vater zu 100% zugesprochen?

Mitglied inaktiv - 17.01.2002, 10:54



Antwort auf: Gestzliches Sorgerecht (im Todesfall)

Liebe Micha, der Pate sicher nicht-das ist nur eine religiöse Sache. Wenn es keine test. Regelung gibt, wird das Vormundschaftsgericht prüfen. Wenn der KV mit in der FAmilie gewohnt hat und für das Kind zum "normalen Leben" dazugehört, wird er es bekommen. Die GRoßeltern sind idR zu alt (Kind soll ja mal mind. bis 20 da bleiben) Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.01.2002



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