In den anderen Briefen habe ich schon gelesen, daß mit einem Testament geklärt werden kann wer das Sorgerecht bekommt. Was ist aber, wenn keines da ist? Wenn die Mutter das alleinige Sorgerecht hat und mit dem Kindsvater zusammenwohnt (ohne Trauschein).Wenn nun der Mutter etwas passiert, wer bekommt das Kind lt. Gesetz? Erhalten die Großeltern mütterlicherseits das Sorgerecht oder Tante/Onkel oder evt. der Taufzeuge? Oder bekommt es der Vater zu 100% zugesprochen?
Mitglied inaktiv - 17.01.2002, 10:54