wir haben einen gerichtlichen vergleich geschlossen. die beklagte hat bis zum 21.9. zeit diesen zu widerrufen. wann müsste die vergleichszahlung erfolgen (wurde nicht gerichtlich festgelegt) ? Spätestens am 21.9. oder erst danach? Vielen Dank
Mitglied inaktiv - 12.09.2006, 17:53