Frage: gerichtlicher vergleich

wir haben einen gerichtlichen vergleich geschlossen. die beklagte hat bis zum 21.9. zeit diesen zu widerrufen. wann müsste die vergleichszahlung erfolgen (wurde nicht gerichtlich festgelegt) ? Spätestens am 21.9. oder erst danach? Vielen Dank

Mitglied inaktiv - 12.09.2006, 17:53



Antwort auf: gerichtlicher vergleich

Hallo, bitte die Hinweise lesen. Gehört nicht her. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.09.2006