Frage: Gehalt bei Freistellung

Hallo! Ich werde jetzt nach meinen EZU gekündigt und werde freigestellt. Erhalte ich in der freigestellten Zeit (4 1/2 Wochen) das volle Gahlt vom AG oder bin ich ab Tag der Freistellung arbeitslos? Danke für Ihre Mühe! LG Kerstin

Mitglied inaktiv - 14.06.2006, 19:57



Antwort auf: Gehalt bei Freistellung

o.t.

Mitglied inaktiv - 16.06.2006, 12:36



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