Frage: Geburtsnamen

Hallo Vielleicht können sie mir weiterhelfen oder einen Rat geben. Ich lebe seit Juni 02 in Scheidung, die Scheidung wurde ende diesen Monat eingereicht. Jetzt bin ich von meinen Lebensgefährten Schwanger, wenn das Kind auf die Welt kommt, kann es sein das ich noch nicht geschieden bin. Kann das Kind auch den Namen vom Vater annehmen?? Da wir vorhaben zu heiraten, wäre es umständlicher wenn wir für dieses Kind auch einen Namensänderung machen müssten. Vielen Danke

Mitglied inaktiv - 28.04.2003, 14:28



Antwort auf: Geburtsnamen

Hallo, Grds. gilt der Ehemann als KV, dies aber nicht, wenn das Kind nach Anhängigkeit eines Scheidungsantrages geboren wird u. ein Dritter (= der wahre Vater) bis zu einem Jahr nach der Scheidung die Vaterschaft anerkennt und die KM sowie der Ehemann zustimmt. Die Anerkennung wird aber erst mit dem Scheidungsurteil wirksam. Das NamensänderungsG hat viele Neuheiten gebracht, trotzdem ist ganz klar in § 1616 BGB geregelt, dass ein Kind den Ehenamen erhält und als ehelich gilt, wenn es vor der Scheidung geboren wird. Zwar ist es nach § 1617b BGB möglich, den Namen durch Antrag zu ändern, wenn rechtskräftig festgestellt ist, dass der Ehemann nicht der Vater ist, dies ist aber vor der Geburt nicht möglich. Zwar kann er schon vor der Geburt die Vaterschaft anerkennen, er kann aber keine Vaterschaft durch Anerkenntnis begründen. Lt. Gesetzgeber ist ja eben bis zu Scheidung der Ehemann Vater. Es kommt also auf den Zeitpunkt von Scheidung und Geburt an. Praktisch sieht das aus wie folgt: Bei der Geburt wird der Ehemann als Vater in die Geburtsurkunde eingetragen. Das ist so, da Sie ja noch nicht geschieden sind. Jetzt besteht die Möglichkeit, dass man beim zuständigen Standesamt eine qualifizierte Vaterschaft beantragt, d.h. Sie gehen mit dem Vater des Kindes zu einem Standesbeamten, dort erkennt der Vater das Kind als das seinige an. Dies geht aber nur mit Ihrem und dem Einverständnis des "Nochehemannes". Alle drei müssen diese qualifizierte Vaterschaft unterschreiben. Das Ganze ist dann "schwebend" bis die Scheidung rechtskräftig ist. Sobald sie rechtskräftig ist, bekommt das Standesamt diese Info und löscht dann automatisch den "Nochehemann" als Vater und trägt dann den richtigen Kindesvater ins Familienbuch ein. Wenn der Nochehemann dem nicht zustimmt, kann man auch als Mutter oder „echter“ Kindsvater die Vaterschaft anfechten. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.04.2003



Antwort auf: Geburtsnamen

Erstmal gilt Dein Nochehemann als Vater und somit bekommt das Kind auch seinen Nachnamen!Ihr könnt schon vor der Geburt eine Vaterschaftsanerkennung machen beim Jugendamt oder Standesamt.Dann bekommt es zwar auch erstmal den Nachnamen Deines Ex aber wenn die Scheidung durch ist kann man das ändern lassen so das es dann den Nachnamen des leiblichen Vaters trägt

Mitglied inaktiv - 28.04.2003, 15:00