Sehr geehrte Frau Bader, ich habe im Okotber 2005 meine erste Tochter entbunden und zur Geburt vom Arbeitgeber (Caritas) einmalig sog. Geburtsbeihilfe in Höhe von 358 € erhalten. Seitdem bin ich in Elternzeit und erwarte im Mai mein zweites Kind. Ich bin noch angestellt, erhalte aber momentan wg Elternzeit keinen Lohn. Steht mir trotzdem nach AVR Geburtsbeihilfe zu?
Mitglied inaktiv - 11.01.2007, 16:16