Frage: Freiwillige Sonderzahlung

Hallo, Ich habe eine Frage. Im Arbeitsvertrag steht ein wirksamer Freiwilligkeitsvorbehalt (in jeden Einzelfall freiwillig steht noch dabei) gegenüber einer Sonderzahlung. Es haben alle Mitarbeiter bis auf mich eine Auszahlung aufgrund guter Leistungen im diesem Jahr bekommen. Der einzige Unterschied zu meinen Kollegen ist,dass ich schwanger bin. Muss mein Chef mir begründen,weswegen ich keine Zahlung bekomme? oder muss er nicht begründen, weil es in jedem Einzelfall freiwillig ist? Kann er die schwangerschaft als Grund nennen oder wäre das einklagbar? Vielen dank im Voraus. Stefanie

von maierdbeere am 01.12.2017, 21:07



Antwort auf: Freiwillige Sonderzahlung

Hallo, es muss einen sachlichen Grund für die Ungleichbehandlung geben, zB höhere Umsatzzahlen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.12.2017