Frau Bader: Kindschaftsrecht (Dringend!)

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Frau Bader: Kindschaftsrecht (Dringend!)

Kurz formuliert: Ich (28) bin Vater einer fast zwei jährigen Tochter. Meine damalige Freundin ist, aufgrund beiderseitiger "Dummheit" nach 8 Wochen des Kennenlernens schwanger geworden. Ziemlich schnell mußte ich leider feststellen, daß ich unsere Beziehung, auch im Hinblick auf das zu erwartende Kind, nicht aufrecht erhalten wollte/ konnte. Wir hatten trotzdem Kontakt während der Schwangerschaft zueinander.Zwei Wochen nach der Geburt unserer Tochter lernte ich meine heutige Ehefrau kennen. Wir erwarten im Februar 2001 unseren Sohn. Ich habe von der ersten Sekunde an Unterhalt gezahlt. Muß jetzt ab Januar 2001 noch mehr Unterhalt zahlen, da das Kindergeld nicht mehr begünstigend angerechnet wird. Nun meine Frage: Habe ich ein Recht, auch im Hinblick auf das hinzukommende Brüderchen im Zuge der "Familienzusammenführung", meine Tochter zu sehen ? Ich muß dazu sagen, daß ich meine Tochter seit Geburt dreimal gesehen habe, was aber nicht an mir lag. Meine Ex meinte, meine jetzige Frau außen vor lassen zu wollen (Eifersucht???),weil diese gerne bei den Besuchen anwesen sein wollte, was ich auch im Hinblick auf mein "nicht so gutes Verhältnis " zu meiner Ex, o.k finde. Im Hinblick auf die Geschwister wird aber Kontakt erwünscht. Gibt es eine Möglichkeit, das Kind erst einmal "ohne Mutter" zu sehen ? Bei jedem Wiedersehen hat es bis jetzt "gekracht"(auch telefonisch).Meine Frau hate sich beim Jugendamt erkundigt. Diese blockten aber in bezug auf das Beisein meiner Frau ab. Meine Familie hält regen Kontakt zu meiner Ex (wegen des Kindes) Soweit ich mitbekommen habe, ist sie auch nicht bereit, meine Tochter für eine halbe Stunde bei meiner Mutter abzugeben, damit ich "kontakt" aufnehmen kann.Ich bin mir sicher, daß das mit der Kindsmutter nicht möglich wäre. Sollen wir uns einen Anwalt nehmen ? Grüße Jens

Mitglied inaktiv - 02.12.2000, 15:37



Antwort auf: Frau Bader: Kindschaftsrecht (Dringend!)

Lieber Jens, das hängt mal wieder von den doch recht mächtigen Jugendamt ab. Wenn dort befürchtet wird, dass ein Treffen dem Kindeswohl schadet, wird auch ein RA nicht viel helfen, denn der Familienrichter hört im Zweifel meistens auf das JA oder einen psychol. Gutachter. Versuchen Sie es lieber auf dem netten Weg und arrangieren ein Treffen mit der SB vom JA.Ein Kind MIT Vater müsste auch im Interesse der Mutter liegen. ... Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.12.2000



Antwort auf: Frau Bader: Kindschaftsrecht (Dringend!)

Hallo Jens, also ich kenne den Sachverhalt so ähnlich aus meinem privaten Umfeld,da ist es auch die Mutter des ersten Kindes die nicht möchte das es einen Kontakt von Vater und Kind gibt. Soweit ich weiss solltest Du mit dem SA des Jugendamtes reden,man kann dann sicherlich "Treffen" im Beisein eines SA mit Kindesmutter und Dir arangieren,denn ich denke man sollte die Situation erstmal auf einem "neutralen" Boden einigermassen bereinigen. Sollte die Kindesmutter dann nicht bereit sein eine langsame Annährung zwischen Dir und dem Kind "gutzuheissen" so kann man dieses auch in schriftlicher Form in der Akte des JA festlegen lassen,denn es bringt ja nichts wenn das Kind jedesmal voller Angst dem "neugewonnenen" Vater begegnet,so ist aber wenigstens festgelegt das der Kontakt zu dem Deinem Kind von Dir gewollt wurde. Du kannst natürlich mit einem Anwalt vorgehen,aber ich weiss nicht ob das die ohnehin angespannte Situation nicht eskalieren lässt...Ihr solltet das alles mit Ruhe und Bedacht angehen und auch die Kindesmutter sollte ihre verletzten Gefühle und Ihre Wut zugunsten des Kindes (Und nur darum allein geht es) über Bord werfen... Viel Glück! ciao Danny p.s.:Wir bekommen auch ein Kind 2001 und hätten auch sehr sehr gerne Kontakt zu dem ersten Kind meines Freundes!!!(Die Situation ist der Euren sehr ähnlich)

Mitglied inaktiv - 04.12.2000, 11:49