Frage: Fragen über Fragen

Hallo Frau Bader! Ich habe einige Fragen und versuche mal, alles halbwegs verständlich zu schreiben. Ich bin verheiratet, aber getrennt lebend und erwarte ein Baby von einem anderen, der widerum die Vaterschaft nicht anerkennt. (Hier gehe ich mit der Geburt meiner Kleinen zum JA.)Ich wohne noch in dem gemeinsam gemieteten Haus von meinem Mann und mir. Er wurde nie aus dem Mietvertrag herausgenommen. Da ich nun alleinerziehend sein werde, möchte ich umziehen, was am Besten bis zum 01.12. passiert sein muß. Meine Frage ist nun: In wiefern bin ich als alleinerziehende Mutter ohne Einkommen zur Rechenschaft zu ziehen, wenn ich hier raus muß, aber keinen Nachmieter finde? Der Mietvertrag läuft noch bis zum 31.07.2006! Bin ich nur zur Hälfte haftbar und mache automatisch imense Mietschulden oder wie ist das rechtlich? Muß mein Mann zustimmen, wenn ich das Haus verlasse und einem Nachmieter überlasse? Er hat mittlerweile einen neuen Mietvertrag unterschrieben und will auch nicht mehr hierher zurück kommen. Was ist hier die beste Vorgehensweise, daß ich mit so wenig Schulden wie möglich aus dem Vertrag rauskomme? Kann ich Trennungsgeld von meinem Mann beantragen? Wir waren 13 Monate verheiratet, bevor wir uns getrennt haben. Geht so was dann förmlich oder muß ich dafür extra einen Anwalt beantragen? Für Ihre Antworten bin ich sehr dankbar und grüße Sie herzlich, Melanie

Mitglied inaktiv - 19.08.2004, 12:52



Antwort auf: Fragen über Fragen

Hallo, aus dem Mietvertrag kommen Sie nur raus, wenn der Vermieter zustimmt, wozu er nicht verpflichtet ist. Trennungsunterhalt von Ihrem Mann bekommen Sie, wenn er mehr verdient als Sie. Wenn Sie wegen dem Kind nicht mehr arbeiten können, ist dasaber eine Unterhaltssache gegen den Kindsvater. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.08.2004