Frage: Fragen über Fragen, verwirrend?

Liebe Frau Bader gestern wollte ich Auskunft bei der L-Bank betreff Erziehungsgeld bzw. Budgetregelung. Mein Sohn ist am 1.6.01 geboren, somit hätte ich Anrecht darauf. Die Frau von der L-Kreditbank sagte, sie dürfen keine Auskunft bezüglich des Budget geben, da ich dann auch kein Anrecht auf Landeserziehungsgeld hätte. Na ja! Eigentlich wollte ich ja auch nur wissen, was ist, wenn ich in dem Zeitraum von einem Jahr (wahrscheinlich ab März 02) doch wieder teilzeitarbeite, muß ich dann alles zurückzahlen (verdiene ca 5000DM brutto / Monat), bin (noch)alleinerziehend)? Was ist wenn der Vater des Kindes in diesem Zeitraum zu mir zieht und wir dann als "eheähnlich" gelten und über die Einkommensgrenze fallen ? Wird bei der Berechnung für dieses Jahr eigentlich alles von 1.1.01 bis Ende Mutterschaftsurlaub Verdientes mit angerechnet (werde dieses Jahr auf jeden Fall nicht mehr arbeiten) Fragen über Fragen und noch eine... Wie sieht es rechtlich aus, wenn der Vater des Kindes bei Geburt noch nicht volljährig ist?? Wer muß dann für den Unterhalt aufkommen. Der Sorgeberechtigte oder auch dessen unterhaltspflichtige Vater, wenn dieser nicht mehr das Sorgerecht hat? Ich hoffe, Daß Sie uns weiterhelfen können

Mitglied inaktiv - 27.06.2001, 13:46



Antwort auf: Fragen über Fragen, verwirrend?

Liebe Finia, tun Sie mir einen Gefallen, nachdem Sie mein "wichtig" etwas weiter unten gelesen haben: Formulieren Sie die Fragen allgemeiner und nummerieren Sie sie durch. Ist wirklich etwas verwirrend. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.06.2001