Wie sieht das aus wenn ich jetzt elterngeld beantrage, und dann aber in der zeit anderen guten job angebot bekomme.
kann man dann den Elternantrag zwischendürch ändern das mein man dann in elternzeit geht oder muss man das von vorne rein festlegen.
Mitglied inaktiv - 03.11.2009, 10:27
Antwort auf:
Frage
Hallo,
ER kann mit Frist 7 Wo. EZ beantragen.
Aber SIE müssen sich vorher festlegen. Wenn Sie weniger als 2 Jahre beantragen, haben Sie keinen Anspruch auf Verlängerung.
Etwas anderes gilt nur bei plötzlicher finanz. Not (zB der Mann wird arbeitslos)
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.11.2009