Frage: Frage

Hallo, ich habe eine kurze Frage, und zwar, zählt den ALG mit zu Bruttoeinnahmen? Ich bekomme Wohngeld, muss ich das denn angeben? Ich bin bis Ende Juli in eltern Zeit, aber dem 1.8. arbeitslos, ich würde gerne wissen, ob ich das Algeld was ich dann bekomme auch meinen Exmann sagen muss? Wir leben getrennt, noch keine Scheidung.

Mitglied inaktiv - 09.07.2007, 12:58



Antwort auf: Frage

Hallo, Sie muessen alles angeben. Liebe Gruesse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.07.2007



Antwort auf: Frage

Das Arbeitslosengeld 1 musst du beim Wohngeld angeben.

Mitglied inaktiv - 09.07.2007, 13:59