Frage zur Länge des gezahlten Elterngeldes

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Frage zur Länge des gezahlten Elterngeldes

Hallo Frau Bader, ich habe jetzt viel im Internet gelesen, aber eines ist mir immer noch nicht ganz klar, deshalb folgende Frage: Ich habe am 19. März 2010 Entbindungstermin, Mutterschutz 6 Wochen vorher und 8 Wochen danach, in denen ich meine vollen Bezüge bekomme, d.h. bis Mai 2010. Jetzt die Frage: die 12 Monate Elterngeld, die "mir zustehen" ... ab wann gehen die los? Heißt das, ich bekomme 2 Monate nach der Geburt noch volles Gehalt (Mutterschutz) und danach noch 10 Monate Elterngeld, oder sind die 12 Monate Elterngeld im Anschluß an den Mutterschutz zu sehen? Danke und viele Grüße! Danke und viele Grüße

Mitglied inaktiv - 02.10.2009, 12:31



Antwort auf: Frage zur Länge des gezahlten Elterngeldes

Hallo, das EG beginnt mit der Geburt - de facto bekommt man also nur 10 Mo. EG (wenn man nicht alleinerzeihend ist) Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.10.2009



Antwort auf: Frage zur Länge des gezahlten Elterngeldes

Hallo, Das Elterngeld wird mit dem nachgeburtlichen Mutterschutzgeld verrechnet. "Effektiv" hat man also i. d. R. 10 Monate Elterngeld, wenn man MuSchuGeld bekommt. Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 02.10.2009, 14:23