Liebe Frau Bader! Mich beschäftigt im Moment folgende Frage: Ich bin Lehrerin (Beamtin) und betreue zusätzlich auf 400 Euro-Basis meine Schulklasse beim Mittagessen. Dieses Gehalt beziehe ich nicht vom Staat, sondern vom privaten Schulträger. Meine FÄ möchte mir nun ein Beschäftigungsverbot ausstellen. Wie verhält sich dies in Bezug auf den "Nebenjob"? Habe ich auch hier einen Anspruch auf Lohnfortzahlung? Vielen Dank im Voraus, liebe Grüße, steff7
Mitglied inaktiv - 17.05.2009, 11:44