Hatte mal irgendwo gelesen, das wenn man sein Kind tagsüber nicht selbst betreuteinem auch dafür kein EG zustehen würde. Es würdern ja demzufolge andere das Kind erziehen.
Mitglied inaktiv - 24.09.2002, 16:36
Hatte mal irgendwo gelesen, das wenn man sein Kind tagsüber nicht selbst betreuteinem auch dafür kein EG zustehen würde. Es würdern ja demzufolge andere das Kind erziehen.
Mitglied inaktiv - 24.09.2002, 16:36
Liebe Nesii, Sie betreuen das Kind ja doch trotzdem. Es ist doch nur stundenweise aushäusig. Gruß, NB
von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.09.2002