Frage: Frage vom 24.9. um 9.59 Uhr

Hatte mal irgendwo gelesen, das wenn man sein Kind tagsüber nicht selbst betreuteinem auch dafür kein EG zustehen würde. Es würdern ja demzufolge andere das Kind erziehen.

Mitglied inaktiv - 24.09.2002, 16:36



Antwort auf: Frage vom 24.9. um 9.59 Uhr

Liebe Nesii, Sie betreuen das Kind ja doch trotzdem. Es ist doch nur stundenweise aushäusig. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.09.2002