Sehr geehrte Frau Bader,
Ich besitze das alleinige Sorgerecht. Der KV hat von sich selbst aus kein Kontakt zum Kind und sieht dieses auch nicht (3)
Fotos die er mal machte stellte er bei FB hoch. Dies ohne Einwilligung meinerseits. Diese wurden dann entfernt da ich dieses nicht gestattet habe. Nun kam eine SMS mit Frage wie es dem Kind geht und er ein Foto haben möchte. Muss ich dem Foto senden nachkommen? Grad nach der Aktion mit dem online stellen? Oder kann ich dem widersprechen, weil ich nicht weis, was mit dem Bild passiert,aufgrund des Geschehens mit einstellen ins Internet. Danke für Ihre Hilfe und Rat.
Herzlichst,
M.
von
Rebella_021
am 03.04.2019, 22:34
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Foto
Hallo,
ich will ihm entweder gar kein Bild schicken oder eins, wo man das Gesicht nicht sehen kann.
Ansonsten alles übers Jugendamt laufen lassen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.04.2019
Antwort auf:
Foto
Oder reicht ein Foto auf dem man das Gesicht nicht sieht?
von
Rebella_021
am 03.04.2019, 23:23
Antwort auf:
Foto
Mein Ex hat sein Kind auch nie sehen wollen.
Daher kenne ich Deine Situation etwas.
Ich würde ihm schreiben dass es schön ist, dass er sich für sein Kind interessiert und er gerne einen Termin beim Jugendamt machen kann um weiteres zu besprechen.
Entweder kommt dann was oder nicht, gaffen gibt es nicht!
Entweder teilnehmen am Leben des Kindes und Kind live sehen oder gar nicht.
Da kannst Du das mit dem veröffentlichen der Bilder auch noch einmal ansprechen.
von
Sternenschnuppe
am 04.04.2019, 08:10