Frage: Firmenübernahme

Hallo Frau Bader, was bedeutet das für die Zahlung meines MuSchu-Geldes, wenn die Firma, in der ich angestellt bin, vor Beginn meines MuSchu oder währenddessen verkauft wird? Kann ich meine Ansprüche auf den neuen Eigentümer übertragen? Danke für Ihre Antwort sagt berlingirl

Mitglied inaktiv - 26.03.2003, 15:23



Antwort auf: Firmenübernahme

HAllo, alle Ansprüche gehen über. Für Sie bleibt alles beim alten. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.03.2003