Hallo Frau Bader, kurz zu meiner Situation: unbefristete, leitende Anstellung in Vollzeit 38 Std seit +5 Jahren. Da ich nach meiner EZ nicht mehr Vollzeit arbeiten möchte, kann ich noch nicht sicher sein, dass sich mit meinem AG eine TZ-Lösung finden lässt. Falls ich also nach meiner zweijährigen Elternzeit arbeitslos werden sollte, wird das ALG 1 ja nach dem fiktiven Arbeitslosenentgelt berechnet, wenn ich recht informiert bin. Hierzu habe ich ein paar Fragen: * Für die Qualifikationsgruppe 1 braucht man eine Hochschul- oder Fachhochschulausbildung. Werden hier Bachelor-Studienabschlüsse aus dem Europäischen Ausland berücksichtigt? * Wenn ich nach der EZ nur in TZ arbeiten möchte (zB 25 Stunden), bekomme ich dann auch nur ein "TZ-ALG I" auch wenn ich vorher jahrelang VZ gearbeitet habe und entsprechend eingezahlt habe? Wie wird dies dann genau berechnet? * Habe ich auch Anspruch auf ALG I wenn ich kündige (zB weil der AG mir eine alternative Stelle anbietet, die ich nicht annehmen möchte)? Danke für Ihre Erläuterung. Beste Grüße, Franziska
von fra_fra am 14.03.2018, 09:06