Frage: Fiktives Arbeitslosenentgelt

Hallo Frau Bader, kurz zu meiner Situation: unbefristete, leitende Anstellung in Vollzeit 38 Std seit +5 Jahren. Da ich nach meiner EZ nicht mehr Vollzeit arbeiten möchte, kann ich noch nicht sicher sein, dass sich mit meinem AG eine TZ-Lösung finden lässt. Falls ich also nach meiner zweijährigen Elternzeit arbeitslos werden sollte, wird das ALG 1 ja nach dem fiktiven Arbeitslosenentgelt berechnet, wenn ich recht informiert bin. Hierzu habe ich ein paar Fragen: * Für die Qualifikationsgruppe 1 braucht man eine Hochschul- oder Fachhochschulausbildung. Werden hier Bachelor-Studienabschlüsse aus dem Europäischen Ausland berücksichtigt? * Wenn ich nach der EZ nur in TZ arbeiten möchte (zB 25 Stunden), bekomme ich dann auch nur ein "TZ-ALG I" auch wenn ich vorher jahrelang VZ gearbeitet habe und entsprechend eingezahlt habe? Wie wird dies dann genau berechnet? * Habe ich auch Anspruch auf ALG I wenn ich kündige (zB weil der AG mir eine alternative Stelle anbietet, die ich nicht annehmen möchte)? Danke für Ihre Erläuterung. Beste Grüße, Franziska

von fra_fra am 14.03.2018, 09:06



Antwort auf: Fiktives Arbeitslosenentgelt

Hallo, 1. Das kann ich nicht qualifiziert beantworten 2. Entscheidend ist, in welchem Umfang Sie tatsächlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen 3. Die Agentur für Arbeit prüft dann, ob die Kündigung ihrerseits angemessen und notwendig war. Wenn er eine angemessene andere Tätigkeit anbietet, werden Sie eine Sperre erhalten. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.03.2018



Antwort auf: Fiktives Arbeitslosenentgelt

Frage 1 kann ich nicht beantworten Frage 2 ja, dann nur anteiliges ALG, egal ob man jahrelang Vz gearbeitet hat. Es werden dann Prozente abgerechnet Frage 3 wenn du kündigst, kannst du eine Sperre von bis zu 3 Monaten erhalten LG

von Colien07022004 am 14.03.2018, 09:23



Antwort auf: Fiktives Arbeitslosenentgelt

Frage 1 wird dir am ehesten dein zuständiges Arbeitsamt beantworten können. Einige Abschlüsse sind gleichgestellt, andere nicht.

von cube am 14.03.2018, 13:37