Frage: Fehlzeiten

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in diesem Jahr extrem oft krank gewesen (hauptsächlich wegen IVF-Behandlung), was meinem Arbeitgeber natürlich nicht gefällt. Wahrscheinlich steht ein persönliches Gespräch bevor und eine betriebsärztliche Untersuchung. Inwieweit muß ich mich offenbaren und welche Aufgabe hat in diesem Fall der Betriebsarzt? Muß ich dem Betriebsarzt den Grund meiner Krankschreibungen nennen? Habe bisher aus Angst um meinem Arbeitsplatz immer andere Krankheiten vorgeschoben. Mit freundlichen Grüßen Marie

Mitglied inaktiv - 19.11.2007, 10:50



Antwort auf: Fehlzeiten

Hallo, grds. hat ein Attest Beweiswirkung. Wenn aber der AG Zweifel an der Krankheit hat (kommt sicher darauf an, wie lange Sie bei jedem Versuch krank geschrieben sind, die Kollegen im KiWu-Expertenforum sprechen nur von einer kurzen Zeit nach der Punktion, ca. 3 Tage), kann er das Attest hinterfragen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.11.2007