Frage: Familienname?

Hallöchen Nicola, mein Freund und ich hätten da eine frage an dich. Ich bin 17 Jahre alt, mein freund 21 und wir haben schon per Gericht/ Jugendamt das Gemeinsame Sorgerecht bekommen. Nun zu unserer Frage: Wir wollten wissen ob der kleine (wird nen Junge) gleich den Namen von seinen Vater als Familinname bekommen kann? da wir eh im nächsten Jahr Heiraten wollen, und dies ja eigentlich nur Unnötiger schreibkram/ kosten sind. Wenn es möglich ist, denn sag uns doch bitte wie. Danke im Vorraus Bianca + Swen

Mitglied inaktiv - 20.06.2002, 14:36



Antwort auf: Familienname?

Liebe Bianca + Swen, wenn der Vater die Vaterschaft beim Jugendamt anerkannt hat, gar kein Problem, unabhängig davon, ob ihr das Sorgerecht gemeinam ausübt oder nicht. Zuständig ist das Standesamt. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.06.2002



Antwort auf: Familienname?

Hallöchen ihr zwei, also ihr könnt eurem Baby sofort nach der Geburt den Nachnamen des Vaters geben.Das ist garkein Problem. Ich habe das bei meiner Tochter auch gemacht und wir haben auch erst später geheiratet. Lasst euch nur von Keinem was anderes einreden,denn die Behörden machen das nicht so gern. Viele Grüsse und viel Glück bei der Geburt. Britt

Mitglied inaktiv - 21.06.2002, 11:57



Antwort auf: Familienname?

Hallo, das ist gar kein Problem. Ihr müsst nur zusammen zum Standesamt (mit Ausweis und Geburtsurkunde der Eltern), erklären, dass das Kind den Nachnamen des Vaters haben soll und das unterschreiben. Haben wir auch so gemacht. Gruß, Birgit

Mitglied inaktiv - 24.06.2002, 10:04