Fahrtkostenteilung ..ja oder nein ?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Fahrtkostenteilung ..ja oder nein ?

Hallo Frau Bader.. Es geht um einen Freund von mir...seine Ex hat ihn mit den drei Kindern verlassen,ist ca. 300km weit weg gezogen. Er hat die hälfte des Sorgerechts...Umgangsrechts usw. Er hat dem Umzug nicht zugestimmt,daß JA sah das anders und es wurde vom Familiengericht beschlossen das sie ziehen darf jedoch ihm ein großes Umgangsrecht einzuräumen hat. Nun ist er zur Zeit arbeitslos,sie bekommt auch vom JA Unterhaltsvorschuss da sein derzeitiges Einkommen zu niedrig ist. Er holt die Kinder alle zwei Wochen übers WE,kommt jedoch an finanz.Grenzen und kann mit den Kindern deswegen nichts unternehmen was irgendwie Geld kostet.Es geht hier immer um ca. 70 Euro Benzinkosten pro WE. Kann die Kindesmutter verpflichtet werden etwas dazu geben zu müssen,denn immerhin ist sie zu ihrem neuen Freund gezogen... Für eine Antwort wäre er sicher sehr dankbar...liebe Grüße aus Kirtorf...b.Schwalmstadt...da sind sie doch her???oder irre ich ? LG G.W.

von Maximum am 16.03.2013, 08:23



Antwort auf: Fahrtkostenteilung ..ja oder nein ?

Hallo, der Unterhaltsberechtigte muss die Kosten tragen. Wie coool - ja, ich habe früher in der guten alten Schwalm gewohnt. Facebook? Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.03.2013



Antwort auf: Fahrtkostenteilung ..ja oder nein ?

Sind die Umgangskosten nicht thematisiert worden bei Gericht, als es um den Umzug ging ? Kann ich mir fast nicht vorstellen, denn das ist ja ein wesentlicher Punkt. Wenn er ALG2 bekommt, dann kann er einen Zuschuss beantragen.

von Sternenschnuppe am 16.03.2013, 09:21



Antwort auf: Fahrtkostenteilung ..ja oder nein ?

er hatte anfänglich vor hinterher zu ziehen...aber sein Vater hat ihn aufgefangen und dort wohnt er nun erstmal. Es ist diesbezüglich nichts vereinbahrt worden...

von Maximum am 16.03.2013, 10:39



Antwort auf: Fahrtkostenteilung ..ja oder nein ?

Puh, ok, dann hat er da schlechte Karten, denn zu Recht kann sie ja nun nix dafür, dass er von seinen Plänen zurückgetreten ist. Bekommt er ALG2 würde ich an seiner Stelle dort mal vorstellig werden und einen Antrag stellen. Ging vor ein paar Monaten erst durch die Medien, dass die einem Vater sogar Flüge in die USA zahlen, damit der Umgang ermöglicht wird. Oder vielleicht auch das als Idee für mal zwischendrin : www.mein-papa-kommt.de Haben wir als Gastgeber gemacht bis mein Bonuskind zu uns zog und wir das Zimmer brauchten.

von Sternenschnuppe am 16.03.2013, 13:54