Hallo Frau Bader,
ich bin noch ca 1 Jahr und 2 Monate im Erziehungsurlaub. Nun läuft Ende September das Erziehungsgeld für meine Tochter aus.
Heute morgen habe ich von jemandem gehört, man könne dann, also wenn das Erziehungsgeld ausgelaufen ist, Arbeitslosengeld beantragen. Ist das richtig? Ich kann es mir eigentlich nicht vorstellen, da ich ja eigentlich nicht wirklich arbeitslos bin.
Wie ist das denn nun wirklich??
Liebe Grüße
Natascha
Mitglied inaktiv - 08.08.2002, 00:37
Antwort auf:
erziehungsgeld/arbeitslosengeld
Hallo Natascha,#
das kommt darauf an!
Wenn Sie nach dem Ablauf des Eziehungsgeldanspruchs eine Arbeit suchen und vorher (vor Geburt des Kindes) sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben, haben sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.08.2002
Antwort auf:
erziehungsgeld/arbeitslosengeld
du bist zu hause mit deiner tochter?
wie alt ist sie?
wie lange bist du denn im erziehungsurlaub?
wenn du für 1jahr bist, sind das 460,16Euro monatlich.
wenn du aber für 2jahre erziehungsgeld bekommst(???), dann bekommst du monatlich 306,76Euro.
ich versteh nur nicht, wenn du doch 2jahre im erziehungsurlaub bist, warum bekommst du dann kein erziehungsgeld??
nicht beantragt?
wenn du keines mehr bekommst, dann kannst und würde ich mich auch beim arbeitsamt vorstellen, denn somit hast du anspruch auf arbeitslosengeld oder hilfe!
Mitglied inaktiv - 08.08.2002, 15:20
Antwort auf:
erziehungsgeld/arbeitslosengeld
ich bin der Situation, wie du in einem Jahr und e Moanten...
Hallo erstmal, natascha,
also wenn du Arbeitslosengeld haben willst must du dich "arbeitssuchend" melden und für den Arbeitsmarkt für mind. 15 Wochenarbeitsstunden zur Verfügung stehen können.
Dann bekommst du evtl. auch Vorschläge vom Arbeitsamt, für Teilzeitstellen.
Meine Ex-Kollegin hat mir immer erzählt, ich soll doch schon im 2. Erziehungsjahr kündigen. Dann würde ich auch dann schon ALG bekommen.
Das habe ich aber nicht gemacht, und ich weiß auch nicht, ob das geht.
Übrigens habe ICH keine Sperre vom Arbeitsamt bekommen, weil ich gekündigt habe, wie es ja normal ist. Im Erziehungsurlaub wäre das eine Ausnahme hat mir das Arbeitsamt auf Anfrage mitgeteilt.
Ich weiß auch noch nicht wieviel ich bekomme, ich habe den Bescheid noch nicht.
Claudia
Mitglied inaktiv - 08.08.2002, 21:36