Sehr geehrte Frau Bader,
meine Frage ist: Ich bin zur Zeit noch im Mutterschutz, da ich ab nächsten Monat Kindergeld beantrage würde mich intressieren ob ich auch Arbeitslosengeld beantragen kann. Ich habe vor meiner Schwangerschaft 40 std. gearbeitet. Ist es dann so das ich dann einfach zu meinen Bearbeiter von Arbeitsamt hin muß und mich einfach Arbeitslos melden muß auch wenn ich keinen für mein Kind zur Betreuung habe???
Über eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen
Mit freundlichen Gruß
Stefanie
Mitglied inaktiv - 10.06.2002, 17:29
Antwort auf:
Erziehungsgeld/Arbeitslosengeld
Liebe Stefanie,
sind Sie arbeitslos?
Wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, erhalten Sie trotzdem Arbeitsloengeld parallel, nicht aber, wenn Sie nicht arbeiten wollen/ können.
Ob es Ihnen zusteht, kann im Einzelfall nur der Sachbearbeiter entscheiden.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.06.2002
Antwort auf:
Erziehungsgeld/Arbeitslosengeld
Hallo Stefanie,
ich glaube, wenn Du niemanden hast, der Dein Kind betreut, bist Du beim Arbeitsamt nicht vermittelbar und erhälts somit auch kein Arbeitslosengeld.
VG von Silke
Mitglied inaktiv - 11.06.2002, 23:33