Frage: Ersparnisse im Scheidungsfall

Guten Abend Frau Bader, mein Mann und ich haben ein Sparkonto, das jedoch auf den Namen meines Mannes läuft. Ich überweise jeden Monat das Kindergeld und das Erziehungsgeld dort hin, sowie übriggebliebenes Haushaltsgeld. Kann es sein, dass ich im Trennungsfall/Scheidungsfall keinen Cent davon bekommen würde (falls er es nicht will), da das Kto auf seinen Namen läuft? Für ihre Antwort bedanke ich mich jetzt schon!

Mitglied inaktiv - 07.07.2004, 21:06



Antwort auf: Ersparnisse im Scheidungsfall

Hallo, im RAhmen des ZUgewinnes wird bei beiden Ehegatten das Anfangsvermögen und das Endvermögen gegengerechnet. Zu seinem Endvermögen zählt das Sparbuch. Problrm: Wenn er vorm Scheidungsantrag das Geld herunter nimmt, haben Sie ein Problem. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.07.2004



Antwort auf: Ersparnisse im Scheidungsfall

Ich Scheidungsfall wird aufgerechnet: was hast Du in der Ehezeit anvermögen zugelegt? was hat Dein mann zugelegt? Wer mehr hat, muß dem anderen die Hälfte ausgleichen. Aber: es geht auf SEIN Sparkonto: wenn er das vorher geschickt leer macht, wirst Du beim Zugewinnausgleich NIX davon sehen! Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 07.07.2004, 21:48