Erneute Frage zur Beendigung der Eltenrzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Erneute Frage zur Beendigung der Eltenrzeit

Hallo, ich befinde mich im 3. Elternjahr, muß aber, wenn meine Tochter im August 2011 in die Kiga auch arbeiten gehen (kann auch sofort), weil mein Mann gekündigt worden ist; wir benötigen das Geld. Wie komme ich aus der Elternzeit raus? Muß mich mein AG kündigen oder im Einvernehmen kündigen, damit ich dann auch erstmal ALG I bekommen kann? Ich will auf keinen Fall mehr nach der Elternzeit dort arbeiten und mein AG hat mich in meiner Anstellung vor Feststellung meine SSW selbst schon gekündigt, weil es nicht passte zwischen uns. WIE gehe ich jetzt vor? Meinen AG zu zu bewegen, mich zu kündigen??? Bitte einen eindeutigen Hinweis, was ich jetzt machen soll... Ich hatte diese Frage schon einmal gestellt, aber nicht so eine klare Antwort darauf erhalten. Ich habe schon diesbezgl. auch in der Elterngeldstelle angerufen, die kennen sich da nicht aus und das Internet bietet auch keine Antwort :-( Freue mich auf Antwort, Gruß, Marion

von Alias70 am 08.07.2011, 08:56



Antwort auf: Erneute Frage zur Beendigung der Eltenrzeit

Hallo, Sie haben einen Anspruch auf Verkürzung der EZ beim alten AG. Das Arbeitsamt wird deshalb sicherlich mit wenig Verständnis reagieren, wenn Sie, obwohl Ihr Mann ohne Arbeit ist, dort kündigen. Mit einer Sperre müssen Sie also rechnen. Ihr Ag kann erst am ersten Arbeitstag kündigebn u dann sind die Kü-Fristen einzuhalten Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.07.2011



Antwort auf: Erneute Frage zur Beendigung der Eltenrzeit

Am schnellsten kommst du raus, in dem du ganz einfach gemäß deiner vertraglichen Kündigungsfristen kündigst! Allerdings erhältst du dann eine Sperre vom Arbeitsamt. Du könntest versuchen mit deinem AG einen Aufhebungsvertrag auszuhandeln. Meist entfällt dann die Sperre. Du könntest auch versuchen, dich kündigen zu lassen. Bitte deinen AG um Zustimmung, dich deine Elternzeit gemäß § 16 Absatz 3 BEEG beenden zu lassen. Dann könnte dich dein AG am 1. Arbeitstag kündigen (mit vertraglicher Kündigungsfrist). Gruß Sabine

von SumSum076 am 08.07.2011, 10:09