Hallo Frau Bader,
ich befinde mich noch bis 18.05.14 in Elternzeit als städtische Beamtin. Nun wird im Juni 2014 mein zweites Kind geboren. Wie wird das Elterngeld berechnet ? Bekomme ich in der zweiten Elternzeit nur die 300 Euro oder wird mein Gehalt vor dem ersten Kind berücksichtigt ?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
von
kizem
am 17.10.2013, 09:02
Antwort auf:
Erneut schwanger während der Elternzeit als Beamtin. Wieviel Elterngeld ?
Hallo,
nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG.
Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen.
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.10.2013
Antwort auf:
Erneut schwanger während der Elternzeit als Beamtin. Wieviel Elterngeld ?
Wann endet denn das Elterngeld für das 1. Kind?
von
Muckiii
am 17.10.2013, 11:42
Antwort auf:
Erneut schwanger während der Elternzeit als Beamtin. Wieviel Elterngeld ?
am 18.05.2014 endet das Elterngeld für das erste Kind.
von
kizem
am 18.10.2013, 09:43