Erneut Schwanger während der Elternzeit, Betriebstättenschließung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Erneut Schwanger während der Elternzeit, Betriebstättenschließung

Hallo Frau Bader, meine Tochter ist im Mai 2018 geboren. Das Tochterunternehmen, bei dem ich gearbeitet habe, wurde im Mai 2019 geschlossen. Ich werde bis zum Ende meiner Elternzeit (Mai 2020) als Mitarbiterin beim Mutterkonzern geführt. Danach bekomme ich eine kleine Abfindung und bin arbeitslos. Nun bin ich erneut schwanger (war etwas anders geplant). Der ET ist voraussichtlich am 18.02.2020. Ich habe im ersten Jahr der EZ Elterngeld bezogen, im zweiten Jahr nicht mehr (nur 450 € Job). Wie genau ist hier die Sachlage? Steht mir mehr als nur die 300€ Pauschale vom Arbeitsamt zu? Muss mich der Mutterkonzern trotzdem weiter anstellen? Wann sollte ich mich spätestens Arbeitslos melden? Muss ich das überhaupt? So viele Fragen.... Vielen Dank im Voraus. Grüße SnVgt

von SnVgt am 21.07.2019, 20:55



Antwort auf: Erneut Schwanger während der Elternzeit, Betriebstättenschließung

Hallo, ich habe den Status nicht verstanden. Wenn Sie jetzt im Mutterbetrieb angestellt sind, endet der Vertrag nicht. Mit den Informationen kann ich das nicht beantworten. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.07.2019



Antwort auf: Erneut Schwanger während der Elternzeit, Betriebstättenschließung

Du musst auf einen Tag vor neuen Mutterschutz deine Elternzeit kündigen. Dann bekommst du volles Mutterschaftsgeld, weil dein alter vollzeit Vertrag wieder in Kraft tritt. Elterngeld zählt ja der Verdienst davor. EG zahlt aber nicht das Arbeitsamt.

Mitglied inaktiv - 21.07.2019, 21:10



Antwort auf: Erneut Schwanger während der Elternzeit, Betriebstättenschließung

Die entscheidende Frage ist, ob dein Arbeitsplatz tatsächlich noch besteht oder nicht. Wenn der Arbeitsplatz nicht mehr besteht, muss dich dein AG über einen Antrag auf Zulassung der Kündigung kündigen. Auch in der Schwangerschaft. In dem Fall zahlt die Krankenkasse später das Mutterschaftsgeld. Und natürlich musst du dich rechtzeitig arbeitslos melden und neue Arbeit suchen.

Mitglied inaktiv - 22.07.2019, 07:33



Antwort auf: Erneut Schwanger während der Elternzeit, Betriebstättenschließung

Entschuldigen Sie, das war vielleicht etwas unverständlich. Ich bin nur angestellt bis zum Ende meiner aktuellen Elternzeit. Diese endet im Mai 2020. Also bei der Geburt des zweiten Kindes wäre ich noch in Elternzeit des ersten Kindes. Es wurde vertraglich geregelt, dass ich nach dieser Elternzeit eine Abfindung bekomme und den Mutterkonzern dann verlasse, da es für mich dort keinen Arbeitsplatz gibt.

von SnVgt am 22.07.2019, 08:48



Antwort auf: Erneut Schwanger während der Elternzeit, Betriebstättenschließung

Wenn es bereits vertraglich so geregelt worden ist, dann bleibt es auch dabei.

Mitglied inaktiv - 22.07.2019, 16:15



Antwort auf: Erneut Schwanger während der Elternzeit, Betriebstättenschließung

Wenn ich das richtig verstehe, hast du also mit deinem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag zu Mai 2020 geschlossen. Wichtig wäre evtl noch, wie das Beendigungsdatum in dem Aufhebungsvertrag formuliert ist - mit festem Datum (31. Mai 2020?) oder „zum Ende der Elternzeit“?! Gleichwohl dürfte das nichts an deinem Recht ändern, die Elternzeit auf einen Tag vor dem neuen Mutterschutz zu beenden und damit für die Mutterschutzzeit (im Normalfall sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt) das volle Mutterschutzgeld (nach deinem Lohn vor dem Mutterschutz von Kind 1) zu bekommen. Wenn Kind 2 im Februar 2020 geboren wird und dein Vertrag im Mai (Ende Mai?) 2020 endet, dürfte der Mutterschutz ja noch voll innerhalb der Vertragslaufzeit liegen. Nach Ende Mutterschutz bis zum Vertragsende hattest du dann eben wieder Elternzeit, entweder noch von Kind 1 oder von Kind 2, je nachdem, wie du es dann beantragst. Mit dem Ende des Vertrags endet auch die Elternzeit. Das hat aber mit dem Elterngeld nichts zu tun. Elterngeld kannst du auch für Kind 2 wieder beantragen. Sofern du ohne Elterngeldbezug keine Krankenversicherung haben solltest (falls Familienversicherung über deinen Mann nicht geht oder du nicht verheiratet bist), solltest du überlegen, ob du nicht aus dem Grunde lieber Elterngeld Plus beantragst, denn solange du Elterngeld beziehst, bist du auch beitragsfrei krankenversichert.

von Rotkehlchen am 22.07.2019, 19:50



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