Ergotherapeutin gibt kindeswohlgefährdende (?) Tipps

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Ergotherapeutin gibt kindeswohlgefährdende (?) Tipps

Hallo Fr. Bader, Ich bin mit meinen Kindern in einer Ergotherapiepraxis. Am Anfang lief es eigentlich auch ganz ok an, sie wirkte sehr sympathisch, allerdings entwickelt es sich zunehmend in eine andere Richtung als besprochen (Therapieschwerpunkte und -ziele) und die Ergotherapeutin versteht sich selber als Verhaltenstherapeutin. Sprich: wenig konkrete Übungen, viel Einmischung in die Erziehung. Mittlerweile weiß ich auch, dass die Praxis wohl dafür bekannt ist. Auch wurden die Diagnosen des einen Kindes durch ihren Chef infrage gestellt (diese sind nach ausführlicher Diagnostik entstanden) und entsprechend ohne Rücksprache Inhaltsschwerpunkte verändert ("sie hat keine Angststörung, das muss nur durch Belohnung und Strafe ihr unerwünschtes Verhalten abstellen lernen" etc). Sie arbeitet nach dem Intraact Plus Konzept und ihre (nicht von uns gewünschten) Ratschläge lauten u.a. ein Kind, das das Essen nicht mag hungern zu lassen oder ein gerade 6-jähriges Kind bei einem Wutanfall in sein Zimmer einzuschließen. Nach diesen Vorschlägen ist mir klar, dass ich so nicht weiter mit ihr arbeiten kann und ich werde die Praxis wechseln. Am Mittwoch habe ich Gespräch mit ihr. Jetzt mache ich mir aber echt Gedanken. Ich werde ja nicht die erste Mutter sein, der sie solche Vorschläge macht. Und sicher auch nicht die letzte. Ich setze so etwas nicht um, aber andere gewiss. Darf sie das? Vielen Dank!

von Fischstäbchen am 24.05.2020, 23:22



Antwort auf: Ergotherapeutin gibt kindeswohlgefährdende (?) Tipps

Hallo, wechseln Sie und fertig. Über Erziehung kann man nicht streiten. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.05.2020



Antwort auf: Ergotherapeutin gibt kindeswohlgefährdende (?) Tipps

Erziehung ist ein weites Feld. Und Kinder unterschiedlich. Solange sie nicht wirklich zu einer Straftat anstiftet (und das ist hier nicht der Fall, nicht im Ansatz), darf sie auch zu Dir und anderen komisch vorkommenden Methoden raten. Was genau willst Du denn unternehmen?

von Berlin! am 24.05.2020, 23:31



Antwort auf: Ergotherapeutin gibt kindeswohlgefährdende (?) Tipps

dann wechlse die therapeutin wenn du mit ihrer arbeit nicht einverstanden bist. verstehe das problem gerade nicht...

von mellomania am 25.05.2020, 07:18



Antwort auf: Ergotherapeutin gibt kindeswohlgefährdende (?) Tipps

Natürlich wechsel ich. Allerdings finde ich es schon erschreckend. Mal ganz ehrlich: wenn es jetzt nicht um ein Kind, sondern einen Erwachsenen gegen sollte (z.b. jemand rät dem Mann seine Frau hungern zu lassen, wenn sie sein Essen nicht mag oder einzusperren, wenn ihm ihr Verhalten nicht passt) wäre der Aufschrei groß.

von Fischstäbchen am 25.05.2020, 09:12



Antwort auf: Ergotherapeutin gibt kindeswohlgefährdende (?) Tipps

Ich finde es schon rechtlich zumindest zweifelhaft, wenn ein Ergotherapeut die Diagnose eines Arztes anzweifelt und dann eigenmächtig die Verschreibung ändert. Wenn ein Apotheker ein anderes Medikament rausgibt, weil er meint, dass der Arzt das falsche verschrieben hat, hätte der Apotheker auf jeden Fall ein Problem. Bei einem Ergotherapeuten sehe ich das ähnlich. Ich weiß, dass das gängige Praxis ist und dass oft irgendein Rezept ausgeschrieben wird, was die Kasse dann übernimmt, aber irgendwas anderes getan wird, was die Kasse sonst nicht übernommen hätte. Aber das macht es nicht besser.

von WonderWoman am 25.05.2020, 09:37



Antwort auf: Ergotherapeutin gibt kindeswohlgefährdende (?) Tipps

Die Aussage "Kinder hungern lassen" - hat sie das genau so gesagt mit der Intention, sozusagen zur Strafe hungern zu lassen? Denn der von Pädagogen/Erziehungsexperten und Müttern! gern genannte Ratschlag "vor einem gedeckten Tisch ist noch kein Kind verhungert" sagt nichts anderes als "dann scheint der Hunger nicht groß genug zu sein und Kind wird bis zur nächstenMahlzeit nicht verhungern". Setzt halt voraus, man bietet genug an, aus dem das Kind auch tatsächlich etwas auswählen könnte (Fleisch, Gemüse, Kartoffeln zB). Kann nicht auch ihr Eindruck tatsächlich der sein, das sie im Bezug auf die Ergotherapie eben keine Ängste sieht sondern eher ein Kind, dass ganz gut weiß, wie es Mitarbeit umgehen kann? Frage wäre ja nun auch, was meint die Dame mit Strafe? "Wenn du das jetzt nicht machst, bekommst du heute keine Eis"? oder redet sie eher von Konsequenzen? ZB "wenn du dich jetzt ein wenig beeilst, können wir nachher noch zur Eisdiele - wenn das aber noch 1 Std dauert, wird es zu spät dafür" oä. Ich sehe hier erst mal keine Kindeswohlgefährdung - eher eine Therapeutin, die möglicherweise ihre Kompetenzen überschreitet oder sich zu harsch ausdrückt. Bei beidem kann man aber durchaus auch etwas sagen, oder? Also nachfragen, warum sie solche Tipps gib oder Diagnosen (wobei das wohl ihr Chef war?) äußert oder eben auch nochmal nachfragen, wie sie das mit dem "hungern lassen" jetzt genau meint. Eine Kindeswohlgefährung sehe ich aber nicht - höchsten eine Praxis, deren Ansatz eben nicht euren Wünschen entspricht und die ihr jederzeit verlassen könnt.

von cube am 25.05.2020, 13:28