Frage: Erbausschlagung

Hallo Frau Bader, vielleicht können Sie mir helfen. Ich habe am Montag, 13.01. ein Erbe ausgeschlagen. Dort wurde ich auch gefragt, ob ich Kinder habe oder schwanger bin.Dies habe ich verneint, da mir bis dahin noch nichts anderes bekannt war. Heute habe ich positiv getestet und befinde mich am Anfang der 5. Woche. Muss ich jetzt wirklich für mein ungeborenes Kind das Erbe ausschlagen? Bzw was empfehlen Sie mir, was ich nun tun soll, da ich bei Gericht ja angegeben habe, dass ich nicht schwanger bin. Das stimmt ja nun nicht mehr. Der Todesfall war am 16.11.2013. Vielen Dank für Ihre Hilfe.

von Farfalla88 am 17.01.2014, 22:26



Antwort auf: Erbausschlagung

Hallo, da das Kind zum Zeitpunkt des Todes noch nicht gezeugt war, ist es kein Problem Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.01.2014



Antwort auf: Erbausschlagung

Hallo Auch Ungeborene können erben. Allerdings nur wenn sie im Moment des Erbfalls schon gezeugt sind. Das war bei Dir nicht der Fall, daher musst Du auch nix machen. Es ist so, damit zum Beispiel wenn der Vater stirbt das ungeborene Kind nicht benachteiligt ist den Kindern gegenüber die schon da sind. Es lebt ja, eben noch im Bauch.

von Sternenschnuppe am 17.01.2014, 22:36