Sehr geehrte Frau Bader, In der Hoffnung, dass Sie mir weiterhelfen können möchte ich Ihnen unsere momentane Lage schildern -im September ist unser Sohn zur Welt gekommen, bis dato war ich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis beschäftigt, momentan bin ich in Elternzeit( angemeldet für 3 Jahre) und beziehe Elterngeld (über 12 Monate, ergo bis September 2014) - zuvor haben mein Partner und ich in Etwa das Gleiche verdient, da unverheiratet beiden Steuerklasse l - nun wollen wir dieses Jahr heiraten und es stellt sich die Frage, ob es vom finanziellen Aspekt sinnvoller wäre dies erst nach September zu tun - getrennte oder gemeinsame Veranlagung, was wäre da ratsam? Vielleicht haben Sie ein paar Erfahrungswerte dazu. Vielen Dank im Voraus
von Joanka am 28.01.2014, 10:05