Ich weiss, dass Fragen zu diesem Thema schon öfters gestellt werden. Aber ich bin mir einfach nicht sicher, wie ich mich verhalten soll. Mein Erziehungsurlaub endet am 12.06.2002. Ich habe keinerlei Kontakt mehr zu meiner alten Firma und will dort auch auf keinen Fall mehr arbeiten. Soll ich nun vorher schon kündigen oder erst warten, bis der Erziehungsurlaub vorbei ist? Welche Fristen gelten überhaupt? Dummerweise hat mein AG beim Ausfüllen eines Schreibens an das Versorgungsamt mein Erziehungsurlaubs-Ende mit 23.08.02 angegeben, also die Wochen nach der Geburt noch mitgerechnet, was aber nicht stimmt. Kann ich jetzt Probleme kriegen? Danke im voraus für eine Antwort. Barbara
Mitglied inaktiv - 07.01.2002, 12:41